Rauchwarnmelder
Ab dem 01.01.2017 sind Rauchwarnmelder in allen Gebäuden Pflicht.
Rauchwarnmelder müssen in folgenden Räumen installiert werden: Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.
Sollte es zu einem Schadensfeuer kommen und es ist kein Rauchwarnmelder installiert, können Versicherungen sich von dem Schaden distanzieren.
Achten Sie beim Kauf von Rauchwarnmeldern auf:
• GS-Zeichen
• Q-Label (Prüfung durch VdS)
• 10-Jahresbatterie
• Funktionsanzeige
Gerne beraten wir Sie zu Rauchwarnmeldern in Ihrem Gebäude. Die Rauchwarnmelder werden auf Wunsch von uns geliefert, montiert und gewartet. Die Leistungen werden nach Arbeitsauswand berechnet.
Download: Warnmelder vom Schornsteinfegermeister