mobile menu
Tel.: 02045/5353 • Mobil: 0171/8383073

Rauchwarnmelder

Ab dem 01.01.2017 sind Rauchwarnmelder in allen Gebäuden Pflicht.

Rauchwarnmelder müssen in folgenden Räumen installiert werden: Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.

Sollte es zu einem Schadensfeuer kommen und es ist kein Rauchwarnmelder installiert, können Versicherungen sich von dem Schaden distanzieren.

Achten Sie beim Kauf von Rauchwarnmeldern auf:

• GS-Zeichen

• Q-Label (Prüfung durch VdS)

• 10-Jahresbatterie

• Funktionsanzeige

Gerne beraten wir Sie zu Rauchwarnmeldern in Ihrem Gebäude. Die Rauchwarnmelder werden auf Wunsch von uns geliefert, montiert und gewartet. Die Leistungen werden nach Arbeitsauswand berechnet.

Download:
Warnmelder vom Schornsteinfegermeister

Am 03.01.2024 kam es in Bottrop zu einem Schornsteinbrand der die Feuerwehr und...

Weiterlesen

Tipps rund ums Energiesparen!

Weiterlesen

Folgen Sie uns auf Instagram!

@mafroessler

Weiterlesen