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Überprüft werden Abgasanlagen, Ölfeuerstätten und Gasfeuerstätten.

Die Überprüfung ist eine gesetzlich verordnete Dienstleistung, die dem Anlagenbetreiber durch die Kehr- und Überprüfungsordnung vorgeschrieben wird. Diese Arbeiten muss der Anlagenbetreiber in regelmäßigen Abständen entsprechend der Kehr- und Überprüfungsordnung durchführen lassen. Die Verordnung regelt auch, was genau geprüft wird.

Es gibt für diese Sicherheitskontrolle unterschiedliche Prüfungsintervalle, die sich nach dem Brennstoff, der Feuerstätte und der Abgasanlage richten. Die Intervalle sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung geregelt.

Geprüft wird der gesamte Weg der Abgase von der Erzeugung bis zum Austritt aus der Abgasleitung in die Atmosphäre. Gleichzeitig wird ermittelt, ob das hochgiftige Kohlenmonoxid in Gefahr drohender Menge bei der Verbrennung entsteht. Grund dieser vorgeschriebenen Dienstleistung ist die Brandgefahr und die Vergiftungsgefahr, die von Feuerungsanlagen ausgehen kann.


Messungen der Abgase werden an Ölfeuerstätten und Gasfeuerstätten vorgenommen. Die Messungen sind eine gesetzlich verordnete Dienstleistung, die dem Anlagenbetreiber durch die Bundesimmissionsschutzverordnung vorgeschrieben wird.

Der Schornsteinfeger ermittelt die Wirtschaftlichkeit und den Emissionsausstoß. Eine optimale Verbrennung benötigt weniger Brennstoff.
Die Emissionsmessung ist alle zwei oder drei Jahre erforderlich und wird immer zusammen mit der Abgaswegprüfung durchgeführt.

Diese Arbeiten muss der Schornsteinfegermeister in regelmäßigen Abständen entsprechend der Bundesimmissionsschutzverordnung durchführen. Die Verordnung regelt auch, was genau geprüft wird.

Am 03.01.2024 kam es in Bottrop zu einem Schornsteinbrand der die Feuerwehr und...

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