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Tel.: 02045/5353 • Mobil: 0171/8383073

Informationen zur Feuerstättenschau

Bei der Feuerstättenschau überprüft der Bezirksschornsteinfegermeister die Feuerungsanlage. Feuerstätten, Abgasleitungen und Schornsteine werden auf Mängel und Gefahren geprüft.

Diese Sicherheitsprüfung muss der Bezirksschornsteinfegermeister zweimal in sieben Jahren durchführen.

Als Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister bin ich durch das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens verpflichtet, Ihnen bei jeder Feuerstättenschau einen Feuerstättenbescheid auszustellen. Bei Änderungen an den Feuerstätten oder einer Nutzungsänderung muss dieser Bescheid ebenfalls ausgestellt werden.

Als Eigentümer sind Sie dafür verantwortlich und haftbar, dass alle im Feuerstättenbescheid vorgegebenen Arbeiten fristgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt werden. Zusätzlich sind Sie verantwortlich für die Übermittlung der Daten der Schornsteinfegerarbeiten an mich als den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Dies muss mittels eines speziell dafür vorgegebenen Formblattes erfolgen. Der Gesetzgeber möchte hierdurch ein Mindestmaß an Sicherheit gewährleisten.

Hoheitliche Tätigkeiten wie beispielsweise Bauabnahmen und Feuerstättenschau, liegen ausschließlich in der Zuständigkeit des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeisters.

 

Beauftragen Sie mich (mit dieser Vereinbarung) zur Ausführung der notwendigen Schornsteinfegerarbeiten, entfällt für Sie die Pflicht selbst Termine zu vereinbaren, Rückmeldungen für die Arbeitsausführung von Schornsteinfegerarbeiten zu den auf dem Feuerstättenbescheid aufgeführten Terminen an mich zu senden.

Download: Vereinbarung zur Ausführung notwendiger Schornsteinfegerarbeiten

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